Aufgaben Datenbank

08.05.02.05 (Nordrhein-Westfalen) Bedienen von Gießmaschinen (Kunststoff oder Metall)

Laufende Nr
594
SYS_1
08
SYS_2
08.05
SYS_3
08.05.02
SYS_4
08.05.02.05
ORGEINHEIT
Gießen
UNB
Produktion
AUFGFAM
Gießerei
ERAAA
Bedienen von Gießmaschinen (Kunststoff oder Metall)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 3
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Bedienen von Anlagen

Eingerichtete Maschinen für einfache Gussteile in Betrieb nehmen. Gießformen säubern und einsprühen. Parameter überwachen und dokumentieren (z.B. Kühlung, Heizung, Formschmierung, Erstarrungszeit). Abweichungen beim Einsteller melden, Maschine abschalten. Gussteile aus der Maschine nehmen. Sicherheitsvorschriften einhalten.

Reinigungsarbeiten durchführen.

Durchführen von Qualitätskontrollen

Am Abguss Sichtkontrolle auf Lunker, Aufschwemmungen, Gratbildung und Risse durchführen, eindeutig sichtbare fehlerhafte Teile aussortieren. In Zweifelsfällen Einrichter hinzuziehen.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
Für das Bedienen der Anlagen und das Durchführen von Sichtkontrollen Anlernen ab vier Wochen bis zu drei Monaten.
318
1.2.Fachkenntnisse
1.3.Berufserfahrungen
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Anlagenbedienung nach exakt vorgegebenen Bedienungsanweisungen; Abweichungen bei den Gießparametern sind zu melden.
12
3.Kooperation
Kommunikation und Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Informationsaustausch bei Abweichungen von den Gießparametern bzw. beim Auftreten fehlerhafter Teile.
24
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Punkte Gesamt24