08.05.02.05 (Nordrhein-Westfalen) Bedienen von Gießmaschinen (Kunststoff oder Metall)
- Laufende Nr
- 594
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.05
- SYS_3
- 08.05.02
- SYS_4
- 08.05.02.05
- ORGEINHEIT
- Gießen
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Gießerei
- ERAAA
- Bedienen von Gießmaschinen (Kunststoff oder Metall)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 3
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Bedienen von Anlagen
Eingerichtete Maschinen für einfache Gussteile in Betrieb nehmen. Gießformen säubern und einsprühen. Parameter überwachen und dokumentieren (z.B. Kühlung, Heizung, Formschmierung, Erstarrungszeit). Abweichungen beim Einsteller melden, Maschine abschalten. Gussteile aus der Maschine nehmen. Sicherheitsvorschriften einhalten.
Reinigungsarbeiten durchführen.
Durchführen von Qualitätskontrollen
Am Abguss Sichtkontrolle auf Lunker, Aufschwemmungen, Gratbildung und Risse durchführen, eindeutig sichtbare fehlerhafte Teile aussortieren. In Zweifelsfällen Einrichter hinzuziehen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse Für das Bedienen der Anlagen und das Durchführen von Sichtkontrollen Anlernen ab vier Wochen bis zu drei Monaten. | 3 | 18 |
| 1.2. | Fachkenntnisse | ||
| 1.3. | Berufserfahrungen | ||
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Anlagenbedienung nach exakt vorgegebenen Bedienungsanweisungen; Abweichungen bei den Gießparametern sind zu melden. | 1 | 2 |
| 3. | Kooperation Kommunikation und Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Informationsaustausch bei Abweichungen von den Gießparametern bzw. beim Auftreten fehlerhafter Teile. | 2 | 4 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 24 |